FAQ

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule und Kindertagesstätte gebracht werden. Die Einschätzung, ob Ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich Sie als Eltern. Hierbei ist der folgende Leitfaden zu beachten: Covid-Leitfaden
In einzelnen Quarantänefällen informieren wir die von der Maßnahme betroffenen Eltern, vermeiden allerdings Informationen an Unbeteiligte. Sollte eine Schulschließung notwendig werden, so wird eine solche Maßnahme zunächst mit dem Schulamt sowie dem Schulträger abgestimmt. Alle Eltern werden so schnell wie möglich über die Details informiert.
Zu Quarantänemaßnahmen oder Schließung der Schule aufgrund der Pandemie finden Sie hier weiterführende Hilfe und Informationen:
https://www.infektionsschutz.de
https://ifsg-online.de/index.html
Die neuesten Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur aktuellen Corona-Situation im Land Brandenburg, insbesondere zur Aufnahme des Regelbetriebes an Schulen, finden Sie unter nachfolgendem Link.
Corona-FAQ des MBJS
In der Zeit vom 12. bis zum 18. April 2021, in der noch keine Testpflicht gilt, wird zunächst wie folgt verfahren:

Um die Schul- und Unterrichtsorganisation so wenig wie möglich zu belasten, sollten die Selbsttests bevorzugt zu Hause durchgeführt werden.

Den anderen Schüler/innen, die aufgrund des Wechsels von Präsenz- und Distanzunterricht regelmäßig in der Schule präsent sind, wird die erforderliche Anzahl von Selbsttests für ein zweimaliges Selbsttesten in der Schulwoche mit Präsenzunterricht zunächst für die Wochen bis Ende April 2021 entweder in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause mit­gegeben (Einverständniserklärung der Eltern vorausgesetzt) oder die Erziehungsberechtigten holen die Selbsttests in der Schule ab.

Schüler/innen, die ausschließlich Distanzunterricht erhalten oder deren Erzie­hungsberechtigte entschieden haben, dass das Kind nicht am Prä­senzunterricht teilnehmen soll, werden Selbsttests zunächst nicht ausgegeben.
Verwendung finden vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellte "Verino Pro SARS-CoV-2 Antigen Schnelltests" der Firma VivaChek Biotech, die zur Selbsttestung im vorderen Nasenbereich zugelassen sind.

Die Anleitung für den Selbsttest finden Sie hier.


Nach erfolgtem Test muss das negative Testergebnis durch den Testenden (Eltern) bestätigt werden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular. Sollte ein Test positiv sein, so sind durch die Eltern sowohl das Gesundheitsamt, als auch die Schule zu informieren. Das Gesundheitsamt trifft dann weitere Entscheidungen. 
Die Schul-Cloud Brandenburg ist eine Onlineplattform, in die sich Lehrer*innen und Schüler*innen mit einem Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone etc.) über einen Internetbrowser einloggen. Sie bietet den Schulen die Möglichkeit, Unterrichtsmaterial in digitaler Form bereitzustellen und dieses von jeglichem internetfähigen Endgerät abrufbar zu machen.
Lehrkräfte wie auch Lernende müssen sich für den Zugriff auf die Schul-Cloud Brandenburg auf https://brandenburg.schul-cloud.org/ anmelden. Dazu sollte Ihr Kind über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen. Den erforderlichen Registrierungslink erhalten Sie von der Schule. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.

Bei der ersten Anmeldung ist zudem eine Registrierung in einem Online-Verfahren erforderlich, in dem der Datenschutzerklärung und der Nutzungsordnung zuzustimmen ist. Dialoge und Erklärungen führen durch diesen Prozess. Unter 18-jährige Schüler*innen benötigen dafür die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Eine kurze Anleitung finden Sie hier.
Es kann immer mal wieder vorkommen, dass einem das richtige Passwort nicht mehr einfällt. In diesem Fall können Sie ein neues Passwort für den Zugang zur Schulcloud Brandenburg selbst zurücksetzen.

Klicken Sie dazu auf "Passwort vergessen?" unter dem Login-Button. Im nächsten Fenster tragen Sie die registrierte E-Mail-Adresse ein und klicken auf "Passwort zurücksetzen". Folgen Sie den weiteren Anweisungen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Zurücksetzung Ihres Passwortes und eine Neuvergabe nur im Notfall durchführen und auch nur, wenn Sie selbst nicht mehr weiter kommen.
Aufgaben können in der HPI Schul-Cloud während des Unterrichts oder als Hausaufgabe bearbeiten und abgeben werden.

Die Schüler*innen sehen die gestellte Aufgabe auf ihrer Übersichtsseite. Mit einem Klick auf den Menüpunkt "Aufgaben" öffnen sich alle Aufgaben. Mit einem weiteren Klick auf die Aufgabe öffnet sich im Arbeitsbereich die Aufgabenstellung. Mit einem weiteren Klick auf den Reiter "Abgabe" können die Schüler*innen die Aufgabe bearbeiten. Das funktioniert manuell über den Texteditor oder per Dateiupload. Die Schüler*innen geben die Aufgabe zur Bewertung ab, indem sie auf "Speichern" klicken.
Für die Videokonferenz müssen einige Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Die zuständige Schule für Kinder mit dem Hauptwohnsitz in Annahütte, Drochow, Klettwitz oder Meuro ist die Grundschule „Blauer Planet“ in Annahütte.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren wurden – also bis zum 30.09.2022 das 6. Lebensjahr vollenden - werden zum Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig.
- das Schulkind
- Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Teilnahmebestätigung der Sprachstandfeststellung
Eine Anmeldung an der zuständigen Grundschule muss auch dann erfolgen, wenn der Schulbesuch an einer anderen Schule gewünscht wird oder eine Zurückstellung beantragt werden soll. Ebenso müssen Kinder erneut angemeldet werden, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden.
Hier arbeiten wir dran ...