Flexible Eingangsphase – FLEX
Wird ein Kind eingeschult, bringt es individuelle Voraussetzungen mit: Es wurde zuvor in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder zu Hause betreut, hat Geschwister oder keine, ist schüchtern oder lebhaft. Für diese Vielfalt schafft die Schule Raum.
FLEX steht für „Flexible Eingangsphase“ in der Grundschule. In FLEX-Klassen werden Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 unterrichtet. Die flexible Eingangsphase nimmt alle Kinder eines Einzugsbereichs (Wohnort) auf, ohne Zurückstellungen, Wiederausschulungen oder Überweisungen an Förderschulen. Die Kinder werden mit der Unterstützung von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften individuell in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gefördert. So wird der Schulanfang optimiert, und für das Weiterlernen der Kinder ab der Jahrgangsstufe 3 werden sichere Fundamente gelegt. (http://www.inklusion-brandenburg.de)
Schneller lernende Schülerinnen und Schüler können nach einem Jahr überspringen, während langsam lernende Schülerinnen und Schüler 3 Jahre verweilen können, ohne dass dieses auf die Schulzeit angerechnet wird.
Eine Verweildauer von zwei Jahren stellt jedoch die Regel dar, dann wird in die Jahrgangsstufe 3 gewechselt. Zur Unterstützung des Unterrichts bekommt jede unserer beiden FLEX-Klassen 5 Teilungsstunden und 5 Stunden Förderung von einem Team, das aus der Klassenlehrkraft, der Teilungslehrkraft und einer Sonderpädagogin besteht. In den FLEX- Klassen werden Prinzipien und Methoden eines geöffneten Unterrichts, Sozialerziehung, individualisierende Lernkultur und ein rhythmisierter Tagesablauf umgesetzt. Die Einrichtung einer flexiblen Eingangsphase bedarf der Genehmigung des staatlichen Schulamtes.
Gesetzliche Regelungen: Grundschulverordnung (GV) § 9
Im Brandenburgischen Schulgesetz, § 19 Abs. 4 ist die FLEX ebenfalls fest verankert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des MBJS
(Quelle: Landesamt für Schule und Lehrerbildung)